Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten
wäre gegen individuelle Einzelmassnahmen im Wege einer Anfechtungsklage gegen die jeweilige Massnahme möglich. Da ein förmliches Klageverfahren jedoch viel zu lange dauern würde und eine rechtskräftige Entscheidung ggf überhaupt erst Jahre nach Ablauf der jeweilgen Massnahme (Quarantäne, Berufsuntersagung etc) oder ergehen würde, ist insofern ein Eilverfahren einzuleiten.
Hierfür muss zunächst (in den meisten Bundesländern) unverzüglich gegen die Massnahme ein förmlicher Widerspruch eingelegt werden.
Gegen Anordnungen durch Allgemeinverfügung muss (in Ländern die kein Widerspruchsverfahren vorsehen, z.B. Bayern) binnen eines Monats ab Erlass der Verfügung Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden (und zwar von jedem Einzelnen, der sich gegen die Massnahme wehren will: So kann z.B. nicht etwa ein Einzelhändler stellvertretend für alle klagen. Beispiel: Klagt nur Händler A und erreicht damit, dass sein Geschäft geöffnet bleiben darf, muss Händler B, der nicht (fristgerecht) geklagt hat trotzdem geschlossen bleiben – auch wenn er ein völlig vergleichbares Geschäft betreibt).